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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 42/24) die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung weiter konkretisiert und damit die Rechte von Mietern gestärkt.
Ein Vermieter hatte seinem langjährigen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Als Begründung gab er an, die Wohnung für seine Tochter nutzen zu wollen. Der Mieter widersprach der Kündigung und verwies auf eine Härtefallregelung.
Das Gericht stellte klar, dass der Vermieter den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar darlegen muss. Eine pauschale Behauptung reicht nicht aus. Insbesondere muss der Vermieter belegen, dass die Nutzungsabsicht ernsthaft und dauerhaft ist.
Das Urteil stärkt die Position von Mietern gegenüber vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen. Vermieter müssen künftig noch sorgfältiger begründen, warum sie die Wohnung selbst nutzen möchten.
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