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Miet- & WEG- Recht

5.5.2026

BGH stärkt Mieterrechte bei Eigenbedarfskündigung

Quelle 123

Aktenzeichen123

Zwei Schlüssel liegen auf einem Mietvertrag mit einem Stift auf einem Holztisch.

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 42/24) die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung weiter konkretisiert und damit die Rechte von Mietern gestärkt.

Hintergrund des Falls

Ein Vermieter hatte seinem langjährigen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Als Begründung gab er an, die Wohnung für seine Tochter nutzen zu wollen. Der Mieter widersprach der Kündigung und verwies auf eine Härtefallregelung.

Entscheidung des BGH

Das Gericht stellte klar, dass der Vermieter den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar darlegen muss. Eine pauschale Behauptung reicht nicht aus. Insbesondere muss der Vermieter belegen, dass die Nutzungsabsicht ernsthaft und dauerhaft ist.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil stärkt die Position von Mietern gegenüber vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen. Vermieter müssen künftig noch sorgfältiger begründen, warum sie die Wohnung selbst nutzen möchten.

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